Informationen für Strafverfolgungsbehörden
Falls Sie mit der Strafverfolgung beauftragt sind UND NUR DANN wenden Sie sich bitte an strafverfolgung@devaki.ch.
Unter dieser Adresse werden Sie die weiteren Angaben erhalten, wohin Sie die Editonsverfügung des Untersuchungsrichters zu senden haben. Ausländische Ermittler stellen bitte ein Rechtshilfegesuch an die zuständige Stelle.
Eine Verfügung macht nur Sinn, wenn Sie die Handynummer des Empfängers oder des Absenders haben.
Wenn Du von Belästigungen per SMS betroffen bist, wende Dich bitte an die nächste Polizeistelle um Anzeige zu erstatten.
Am 27. Juli 2010 um 12:07 Uhr
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